Offizieller EU-Hinweis
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte
Dieser standardisierte Hinweis informiert über die gesetzlichen Rechte bei mangelhafter Ware.
Textfassung des offiziellen Hinweises
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte geltend machen, wenn Waren:
- nicht der Beschreibung entsprechen oder
- nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
- kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
- in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
- Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
- Legen Sie einen Kaufnachweis vor, zum Beispiel die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land nutzen Sie den nachstehenden EU-Link oder fragen Sie den Verkäufer.
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
Der QR-Code und der folgende Link führen zu denselben weiterführenden Informationen der Europäischen Union: Offizielle EU-Informationen zu Gewährleistungen und Garantien.

